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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gutscheine des GRAVEL24

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der Eventwerkstatt GmbH, Eichendorffstraße 92, 71665 Vaihingen-Enz (nachstehend ″Eventwerkstatt″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

2. Datenschutz

Die Eventwerkstatt nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Reklamationen bei Kauf Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Eventwerkstatt Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

4. Gültigkeitszeitraum

Gutscheine sind in voller Höhe in allen Disziplinen bei Rad am Ring gemäß gesetzlicher Regelung 3 Jahre gültig.

5. Einlösung

Eventwerkstatt Gutscheine können bei der Anmeldung zu einzelnen Disziplinen online in unserem Anmeldeportal unter radamring.de eingelöst werden. Teileinlösungen des Gutscheinbetrages sind möglich. Restbeträge können für weitere Buchungen unserer Veranstaltungen und Disziplinen zeitlich unbegrenzt eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Der Gutschein kann nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

6. Berechtigung bei Einlösung

Die Eventwerkstatt ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

7. Erfüllung

Beim Kauf eines Gutscheines ist Erfüllungsort der Sitz der Eventwerkstatt zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

8. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Eventwerkstatt Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.